Neue datenschutzrechtliche Herausforderungen für das Personalmanagement
          Auch 18 Monate nach Inkrafttreten der DSGVO und des neuen BDSG ist die Anpassung der Personalarbeit an das neue Datenschutzrecht keineswegs abgeschlossen. Für Arbeitsrechtler und Personalverantwortliche stellen sich neue, teilweise sehr grundsätzliche Fragen: Schränkt die DSGVO Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein? Ist der Betriebsrat nunmehr Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne und muss er einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen? Aber auch in der täglichen Personalarbeit tauchen ständig neue Probleme auf: Ist es beim Betriebsübergang neuerdings erforderlich, …
  
          Dzida, BB 2019, 3060-3067
         
     
        
      
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