Neutralitätspflicht und Koalitionsfreiheit des Betriebsrats
Betriebsrat und Gewerkschaften haben grundsätzlich unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben. Vor allem in der sog. Neutralitätspflicht des Betriebsrats spiegelt sich die Verpflichtung zur Trennung zwischen Betriebsratsamt und Gewerkschaftstätigkeit wider. Die klare Trennung zwischen den Gewerkschaften als Vertreter der ihnen angeschlossenen Arbeitnehmer einerseits und dem Betriebsrat als Repräsentant aller Arbeitnehmer des Betriebes andererseits ist nicht immer leicht einzuhalten. …
Schönhöft/Weyhing, BB 2014, 762-766
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