OLG Düsseldorf: Erstattung der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens durch Planer und Betreiber einer Windenergieanlage
Ein Planer und Betreiber von Windenergieanlagen muss keine Sach- und Fachkenntnisse wie ein zum Anschluss von Windenergieanlagen verpflichteter Stromverteilnetzbetreiber vorhalten, sondern darf sich, wenn in einem Rechtsstreit schwierigste elektrotechnische Fragen des Netzanschlusses zu beurteilen sind, aus Gründen der Waffen- und Chancengleichheit der Hilfe eines privaten Sachverständigen bedienen und kann folglich auch dessen Kosten im Falle des Obsiegens vom unterliegenden Stromverteilnetzbetreiber erstattet verlangen.…
BB 2013, 1345-1346
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