OLG Frankfurt a. M.: Kein Eilrechtsschutz durch staatliche Gerichte zur Verhinderung des Zuschlags in einem Ausschreibungsverfahren nach § 23 VerpackG (Beschluss vom 30.11.2020, 26 Sch 17/20)
          Die Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten aus dem VerpackG an private Schiedsgerichte ist nicht im Eilverfahren prüfbar, denn die Eilentscheidung würde der Sache nach darauf hinauslaufen, die gesetzliche Regelung des Bieterverfahrens – im Sinne einer faktischen Vorwegnahme der Hauptsache – zu unterlaufen.
  
          OLG Frankfurt a. M., BB 2021, 658-659 (Beschluss vom 30.11.2020, 26 Sch 17/20)
         
     
        
      
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