OLG Nürnberg: Wegfall des Sicherungszwecks einer zur Vollstreckungsabwehr erbrachten Prozessbürgschaft
          Für den Wegfall des Sicherungszwecks einer Prozessbürgschaft, die zur Vollstreckungsab-1282wehr erbracht wird, ist darauf abzustellen, ob der Gläubiger der streitgegenständlichen Ansprüche durch die zeitweise Abwendung der Vollstreckung einen Schaden erlitten hat. Für einen derartigen, durch die Verzögerung bedingten Schadensersatzanspruch des Gläubigers trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast und ist der Zeitraum zwischen der Anordnung der Abwendungsbefugnis und der Rechtskraft der Entscheidung maßgeblich.…
  
          BB 2024, 1281-1282
         
     
        
      
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