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BB 2022, 507
BAG 
Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung – erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen – Berücksichtigung von Sondervergütungen als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung (Urteil vom 22.07.2021, 2 AZR 125/21)

Als kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers aufgrund zu erwartender Arbeitsunfähigkeitszeiten des Arbeitnehmers sind vor allem gemäß § 12 EFZG unabdingbare Entgeltfortzahlungskosten nach §§ 3, 4 EFZG zu berücksichtigen. Unter diese Vorschriften fallen auch “arbeitsleistungsbezogene” Sondervergütungen mit reinem Entgeltcharakter (Rn. 18).

BAG, BB 2022, 507-510 (Urteil vom 22.07.2021, 2 AZR 125/21)

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