Schadensersatzpflicht von Kartellanten für Preisschirmeffekte bestätigt (Urteil vom 05.06.2014, C-557/12)
Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Rechts eines Mitgliedstaats entgegensteht, wonach es aus Rechtsgründen kategorisch ausgeschlossen ist, dass die an einem Kartell beteiligten Unternehmen zivilrechtlich für Schäden haften, die daraus resultieren, dass ein an diesem Kartell nicht beteiligtes Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells seine Preise höher festgesetzt hat, …
EuGH, BB 2014, 1550-1552 (Urteil vom 05.06.2014, C-557/12)
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