Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses – kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel (Urteil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21)
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in der er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht. Ein solcher Anspruch lässt sich weder unmittelbar aus § 109 Abs. 1 GewO noch aus einer verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschrift noch aus der Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs.…
BAG, BB 2022, 2493-2496 (Urteil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21)
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