Unternehmen als unmittelbar Betroffener bei Datenschutz-Bußgeld (Beschluss vom 06.12.2021, 3 Ws 250/21)
          Ist Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO dahin auszulegen, dass es den Art. 101 und 102 AEUV zugeordneten funktionalen Unternehmensbegriff und das Funktionsträgerprinzip in das innerstaatliche Recht mit der Folge inkorporiert, dass unter Erweiterung des § 30 OWiG zugrundeliegenden Rechtsträgerprinzips ein Bußgeldverfahren unmittelbar gegen ein Unternehmen geführt werden kann und die Bebußung nicht der Feststellung einer durch eine natürliche und identifizierte Person, …
KG Berlin, K&R 2022, 135-140 (Beschluss vom 06.12.2021, 3 Ws 250/21)
         
     
        
      
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