Unternehmensbegriff – aktives Wahlrecht nach DrittelbG in einem Gemeinschaftsbetrieb (Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 47/11)
Führen mehrere – jeweils der drittelparitätischen Mitbestimmung nach § 1 Abs. 1 DrittelbG unterliegende – Unternehmen einen (oder mehrere) Gemeinschaftsbetrieb(e), haben die mit einem Unternehmen arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer des gemeinsamen Betriebs (oder der gemeinsamen Betriebe) das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bei jedem Trägerunternehmen.…
BAG, BB 2013, 2298-2301 (Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 47/11)
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