Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten (“Negativzinsen”) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN
Mit vier am 4.2.2025 verkündeten Urteilen (XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23) entschied der BGH, dass die von Banken in der Negativzinsphase für Einlagen auf Giro-, Spar- bzw. Tagesgeldkonten erhobenen Verwahrentgelte sowie die Gebühren für eine Ersatz-BankCard bzw. Ersatz-PIN unwirksam sind. Damit ist die rechtlich umstrittene Beurteilung der zu Grunde liegenden Klauseln letztinstanzlich geklärt. …
Haug, BB 2025, 1539-1546
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