Vergleichsdruck als Befangenheitsgrund: Die Entscheidungen des BVerfG vom 3.3.2025 (1 BvR 750/23, 1 BvR 763/23) und die arbeitsgerichtliche Praxis
Der Beschluss des BVerfG vom 3.3.2025 hat große Bedeutung auch für die arbeitsgerichtliche Praxis: Darin wird übermäßiger Vergleichsdruck ausdrücklich als möglicher Befangenheitsgrund anerkannt. Dies stellt die verbreitete “Vergleichskultur” auf den Prüfstand und zwingt Richterinnen und Richter ebenso wie Prozessvertreter dazu, ihre Rollen neu auszutarieren – zwischen dem gesetzlichen Auftrag zur Güte und den verfassungsrechtlichen Garantien von Unparteilichkeit und rechtlichem Gehör.…
Naber, BB 2025, 2484-2488
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