Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: Einbeziehung auch von “Minderverlustübernahmen” – Vorlage an das BVerfG ([unbekannt] vom 06.06.2013, I R 38/11)
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen einer Organgesellschaft an ihren Organträger stellen keine Gewinnausschüttungen i. S. der § 8 Abs. 3, § 27 KStG 1996/2002 a. F., sondern Gewinnabführungen i. S. der §§ 14 ff. KStG 1996/2002 a. F. dar (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.12.2002 I R 51/01, BFHE 201, 221, BStBl. II 2005, 49).
BFH, BB 2013, 2351-2354 ([unbekannt] vom 06.06.2013, I R 38/11)
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