WPK: Abschlussprüfungsreform – Hinweise zur erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen zum Bestätigungsvermerk
Sowohl das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) als auch die EU-Abschlussprüferverordnung (AP-VO) enthalten neue Anforderungen an den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Beide Rechtsvorschriften sind grundsätzlich seit dem 17.6.2016 anzuwenden. Aufgrund von Übergangs- und Ausnahmeregelungen besteht jedoch eine gewisse Unsicherheit über die Frage, für welche Geschäftsjahre die neuen Regelungen für Bestätigungsvermerke für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, …
BB 2016, 1706
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