WPK: Coronavirus – Frist zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird verschoben 
          Die gesetzlichen Regelungen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sehen bislang den Beginn der Mitteilungspflichten für Juni 2020 vor. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz, das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde, wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ermächtigt, abweichende Bestimmungen in einem BMF-Schreiben zu erlassen, um die Umsetzung EU-rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zeitnah sicherzustellen. …
  
          BB 2020, 1450
         
     
        
      
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