Wahl des Betriebsrats – Anfechtung – schriftliche Stimmabgabe – Wahrung der Anfechtungsfrist durch elektronisches Dokument (Beschluss vom 22.01.2025, 7 ABR 23/23)
Die schriftliche Stimmabgabe ist an die in § 24 WO festgelegten Voraussetzungen gebunden. Nach § 24 Abs. 3 WO kommt keine Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe für alle Arbeitnehmer in Betracht. Die Arbeitnehmer im Hauptbetrieb wählen nach § 24 Abs. 3 WO in Präsenz. Die schriftliche Stimmabgabe kann der Wahlvorstand nur beschließen für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, …
BAG, BB 2025, 1980-1984 (Beschluss vom 22.01.2025, 7 ABR 23/23)
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