Wahlmöglichkeit zwischen mehreren vorformulierten Darlehensvarianten begründet generell keine Individualabrede (Urteil vom 13.03.2018, XI ZR 291/16)
          Vorformulierte Vertragsbedingungen, die dem Darlehensnehmer die Wahl zwischen einer Darlehensvariante ohne “Bearbeitungsprovision” zu marktüblichem Zins und einer Darlehensvariante mit “Bearbeitungsprovision” zu einem günstigeren Zinssatz eröffnen, stellen grundsätzlich noch keine Individualabrede dar. Vielmehr muss auch hier der Vertragspartner des Klauselverwenders Gelegenheit erhalten, …
  
          BGH, BB 2018, 1805-1807 (Urteil vom 13.03.2018, XI ZR 291/16)
         
     
        
      
        Sehr geehrter Leser,
        
        Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
        um das Dokument der Zeitschrift 
        Betriebs-Berater 
        zu lesen.
 
        zum Login
      
      
        Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie 
        auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
        dann können Sie die
        Zeitschrift sofort freischalten.
      
      
        Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
        um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
        Abonnement abschließen.