Werbung mit einheitlicher Kurzbezeichnung bei bloßer Kooperation zwischen Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer (Urteil vom 06.11.2013, I ZR 147/12)
a) Auch wenn Rechtsanwälten mittlerweile zahlreiche Rechtsformen für die gemeinschaftliche Berufsausübung zur Verfügung stehen, hat der Verkehr die berechtigte Erwartung, dass sich die unter einer einheitlichen Kurzbezeichnung auftretenden Berufsträger unter Aufgabe ihrer beruflichen und unternehmerischen Selbständigkeit zu gemeinschaftlicher Berufsausübung in einer haftungsrechtlichen Einheit verbunden haben.…
BGH, BB 2014, 1106-1108 (Urteil vom 06.11.2013, I ZR 147/12)
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