Wettbewerb durch Prokura?
Die Frage ist verlockend: Stellt allein die Prokuristenstellung in einem anderen Unternehmen bereits einen Verstoß gegen das Verbot, während des bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis Konkurrenztätigkeiten zu entfalten, dar? Die praktische Konsequenz der Überlegung ist erheblich, denn aufgrund der regelmäßig erfolgten Eintragung der Prokura in das Handelsregister wäre damit die “An-sich-Eignung” des wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung des Dienst- oder Arbeitsverpflichteten offensichtlich und zum Beispiel für eine hierauf gestützte Kündigung ohne großen Aufwand beweisbar. …
Luke, BB 2016, 762-764
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