Zur Wirksamkeit der Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB eines Gebrauchtwagenkaufvertrags (Urteil vom 29.05.2013, VIII ZR 174/12)
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, …
BGH, BB 2013, 2061-2063 (Urteil vom 29.05.2013, VIII ZR 174/12)
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