Zur Zulässigkeit von Nicht-Prüfungsleistungen nach der EU-Abschlussprüferverordnung
Eine der wesentlichen Neuerungen der EU-Abschlussprüferreform ist die Schaffung einer EU-einheitlichen Basis für die Regulierung von Nicht-Prüfungsleistungen bei Unternehmen des öffentlichen Interesses. Ab Mitte 2016 wird die Vergabe von Nicht-Prüfungsleistungen an den Abschlussprüfer durch eine unmittelbar geltende Verbotsliste reglementiert. Diese kann jedoch von einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch nationale Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-Reform noch modifiziert werden. …
Lanfermann, BB 2014, 1771-1775
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