Zur Zustimmungspflicht eines nicht sanierungs-willigen Gesellschafters zu einem Sanierungsbeschluss (Urteil vom 11.07.2013, 19 U 11/13)
Im Falle der Sanierungsbedürftigkeit einer Publikumspersonengesellschaft lässt sich die Zustimmungspflicht eines nicht sanierungswilligen Gesellschafters zu einem Gesellschafterbeschluss, welcher nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19.10.2009 (II ZR 240/08, NZG 2009, 1347 – “Sanieren oder Ausscheiden”) gefasst wird, nicht von vornherein abstrakt mit der Begründung verneinen, …
OLG Stuttgart, BB 2013, 2127-2130 (Urteil vom 11.07.2013, 19 U 11/13)
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