VII   Inhaltsverzeichnis
 - Vorwort
 - Abkürzungsverzeichnis
 - A. Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
 - B. Tätigwerden auf normativer Grundlage
 - C. Tätigwerden auf vertraglicher Grundlage
 - D. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Wirtschaftsprüfers
 - E. Voraussetzungen für eine Haftung des Wirtschaftsprüfers
 -  F. Haftung des Wirtschaftsprüfers für Prüfungstätigkeiten 
-  I. Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen 
- 1. Einführung
 -  2. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen 
-  a) Haftung des Abschlussprüfers gem. § 323 Abs. 1 S. 3 HGB 
- aa) Sachlicher Anwendungsbereich des § 323 HGB
 - bb) Persönlicher Anwendungsbereich des § 323 HGB
 -  cc) Pflichtverletzung des Abschlussprüfers 
- (1) Reichweite der erfassten Pflichten
 - (2) Pflichtenumfang im Vorfeld der Annahme eines Prüfauftrags
 - (3) Pflichtenumfang bei Durchführung der Jahresabschlussprüfung
 - (4) Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit
 - (5) Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
 - (6) Verschwiegenheitspflicht
 - (7) Verwertungsverbot
 - (8) Grundsatz der Wesentlichkeit
 - (9) Redepflicht
 - (11) Weitere Prüfungspflichten
 
 - dd) Kausalität
 - ee) Verschulden
 - ff) Schaden
 - gg) Mitverschulden der geprüften Gesellschaft
 - hh) Haftungsobergrenze
 - ii) Keine weiteren vertraglichen Haftungsausschlüsse
 - jj) Gesamtschuldnerische Haftung und Gesamtschuldnerausgleich
 - kk) Verjährung
 
 - b) Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen aus sonstigen Haftungsnormen
 
 -  a) Haftung des Abschlussprüfers gem. § 323 Abs. 1 S. 3 HGB 
 -  3. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten 
- a) Interessenlage
 - b) Haftung gem. § 323 Abs. 1 S. 3 HGB (analog)
 - c) Haftung aus Auskunftsvertrag
 - d) Haftung aus Haftungseinstands-, Haftungsübernahme- oder Garantievertrag
 - e) Haftung aus Vertrag zugunsten Dritter
 - f) Prospekthaftung
 - g) Haftung gem. § 311 Abs. 3 i.V.m. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
 -  h) Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 
- aa) Anwendbarkeit des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auf
 -  bb) Einzelfälle 
- (1) Gegenläufige Interessen von Auftraggeber und Dritten
 - (2) Einbeziehung von Banken bzw. Hausbanken der geprüften Gesellschaft
 - (3) Bedeutung des Jahresabschlusses für Finanzierungsmaßnahmen allgemein
 - (4) Aufnahme des Bestätigungsvermerks im Prospekt sowie Verwendung bei Beteiligungserwerben
 - (5) Beauftragung des Wirtschaftsprüfers durch eine staatliche Behörde
 
 - cc) Mitverschulden
 - dd) Haftungsbegrenzung
 
 - i) Haftung aus unerlaubter Handlung gem. §§ 823ff. BGB
 
 
 - II. Haftung des Wirtschaftsprüfers bei sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
 - III. Haftung des Wirtschaftsprüfers bei freiwilligen Prüfungen
 
 -  I. Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen 
 -  G. Haftung des Wirtschaftsprüfers für kapitalmarktbezogene Tätigkeiten 
-  I. Haftung des Treuhänders 
- 1. Treuhandvertrag
 - 2. Treuhandtätigkeit als Rechtsdienstleistung
 - 3. Anspruchsgrundlagen zugunsten Auftraggeber und Anleger
 - 4. Pflichten des Treuhänders
 - 5. Kausalität und Beweislast
 - 6. Verschulden
 - 7. Schaden
 - 8. Haftungsfreizeichnung in AGB
 - 9. Verjährung
 
 - II. Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs
 - III. Haftung für Prospektbeurteilungen
 - IV. Haftung für Prüftestate zu Gewinnprognosen in Wertpapierprospekten
 - V. Haftung für die Erstellung eines Comfort Letter
 - VI. Prospekthaftung
 
 -  I. Haftung des Treuhänders 
 -  H. Haftung des Wirtschaftsprüfers für steuerberatende Tätigkeiten 
- I. Hilfeleistung in Steuersachen
 - II. Vereinbarkeit von steuerberatenden Tätigkeiten mit der Abschlussprüfung
 -  III. Haftung gegenüber dem Auftraggeber 
-  1. Haftung aus Vertrag 
- a) Einordnung des zugrunde liegenden Vertrags
 -  b) Pflichtverletzung 
- aa) Umfang der vertraglichen Pflichten im Allgemeinen
 - bb) Beratungspflichten
 - cc) Pflichten bei der Prüfung der (steuerlichen) Rechtslage
 - dd) Pflichten im Zusammenhang mit einer (möglichen) Insolvenzreife des beratenen Unternehmens
 - ee) Schutz- und Warnpflichten gegenüber dem Mandanten
 - ff) Pflicht zur Beachtung von Weisungen
 - gg) Hinweispflichten in sonstigen Fällen
 - hh) Darlegungs- und Beweislast
 
 - c) Kausalität und Zurechnung
 - d) Schaden
 - e) Verschulden
 - f) Mitverschulden
 - g) Verjährung
 
 - 2. Deliktische Haftung
 
 -  1. Haftung aus Vertrag 
 - IV. Haftung gegenüber Dritten
 
 -  I. Haftung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen sonstiger Tätigkeiten 
- I. Haftung für sanierungs- und insolvenzberatende bzw. insolvenznahe Tätigkeiten
 - II. Haftung für allgemeine unternehmensberatende Tätigkeiten
 - III. Haftung als gerichtlich bestellter Sachverständiger
 - IV. Gleichzeitige Übernahme mehrerer Aufgaben und Funktionen durch den Wirtschaftsprüfer
 
 - Sachregister
 - Autorenprofil
 
