- Vorwort
- Einleitung
- Erster Teil (Schutz gegen anonyme) Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- 1. Kapitel Die Radikalisierung des Diskurses im Netz unter dem Deckmantel der Anonymität
- I. Bewertungen, Verleumdungen und Hetze im Netz
- 1. Veränderungen der Diskussions- und Kommunikationskultur im Netz
- a) Vorteile und Gewinne für das gesellschaftliche Informations- und Kommunikationsverhalten
- b) Herausforderungen und Gefahren der digitalen Revolution
- c) Beleidigungen, Falschdarstellungen und Hass
- 2. Auswirkungen der Anonymität auf die Online-Kommunikation
- a) Anonymität im Verlauf der Zeitgeschichte
- b) Positive Aspekte digitaler Anonymität
- c) Negative Aspekte digitaler Anonymität
- 3. Enthemmende Äußerungsfaktoren und die Besonderheiten digitaler Kommunikation
- II. Selbstregulierungsversuche sozialer Netzwerke und der Erlass des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
- 1. Die Task Force und ihre Selbstverpflichtung
- 2. Die Monitoring-Ergebnisse von jugendschutz.net
- 3. Die Regelungsinhalte des NetzDG
- III. Kritik am NetzDG und die Entwicklungen seit Erlass des NetzDG
- 1. Kritik am NetzDG auf allen Ebenen
- a) Bestehende Rechtsinstrumente genügen zur Rechtsdurchsetzung
- b) Länderkompetenz zur Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung in den Medien
- c) Fehlende Bestimmtheit des Anwendungsbereichs und Vorwurf der Privatrechtsdurchsetzung
- d) Drohender Chilling Effect und Overblocking
- e) Fehlende Vereinbarkeit mit Europarecht
- f) Kritik an der Auskunftsbefugnis nach § 14 Abs. 3–5 TMG
- 2. Die Entwicklung der Lösch- und Debattenkultur in sozialen Netzwerken
- 3. Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit der Beitragslöschung
- IV. Entwicklungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in sozialen Netzwerken
- 2. Kapitel Verteidigungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen anonyme Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- I. Eigene Klarstellungsmöglichkeiten
- II. Inanspruchnahme der Portalbetreiber*innen
- 1. Inanspruchnahme der Portalbetreiber*innen als Täter*innen
- 2. Inanspruchnahme der Portalbetreiber*innen als Störer*innen
- 3. Vor- und Nachteile der Störer*innen-Haftung von Portalbetreiber*innen
- III. Vorgehen mit Hilfe des Strafrechts
- 1. Originär strafrechtliches Vorgehen
- 2. Strafrechtliches Vorgehen zur Auskunftserlangung
- IV. Unmittelbare Inanspruchnahme der sich äußernden Person
- 3. Kapitel Vor dem NetzDG: normatives Vakuum hinsichtlich der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im Netz
- I. Zur Herleitung eines Auskunftsanspruchs
- II. Ablehnende Stimmen im Hinblick auf einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB
- 1. Ablehnende Stimmen in der unterinstanzlichen Rechtsprechung
- 2. Das Jameda-Urteil des BGH im Jahr 2014
- III. Befürwortende Stimmen im Hinblick auf einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB
- 1. Befürwortende Stimmen in der unterinstanzlichen Rechtsprechung
- 2. Kritik am Jameda-Urteil des BGH
- a) Kritische Literaturstimmen zum Jameda-Urteil des BGH
- b) Bewertung des Jameda-Urteils und der diesbezüglichen Kritik
- IV. Handlungsbedarf aufgrund der Ungleichbehandlung von Persönlichkeitsrechten und Rechten des geistigen Eigentums
- 1. Rechtsschutzlücken im Persönlichkeitsrechtsschutz verglichen mit dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums
- 2. Handlungsbedarf für die gesetzgebenden Organe
- Zweiter Teil Der persönlichkeitsrechtliche Auskunftsanspruch im Zeitalter von NetzDG und DSGVO de lege lata
- 4. Kapitel Bestehen eines Auskunftsanspruchs für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Interne
- I. Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO
- 1. Die Anwendbarkeit der DSGVO
- a) Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO
- b) Die Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c) DSGVO
- 2. Zielsetzung und Voraussetzungen
- a) Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs
- b) Anwendungsbereich und Voraussetzungen
- 3. Fehlende Eignung und Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 DSGVO
- II. Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach Art. 57 Abs. 2 RStV
- 1. Taugliche Anspruchsgegner*innen des Auskunftsanspruchs
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich und Reichweite des Auskunftsanspruchs
- a) Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken
- aa) Enges Verständnis journalistischer Zwecke
- bb) Weites Verständnis journalistischer Zwecke
- cc) Journalistische Zwecke von Social-Media-Beiträgen, Blog-Einträgen und Personenbewertungen
- b) Reichweite und Grenzen des Auskunftsanspruchs
- 3. Vereinbarkeit des Art. 57 Abs. 2 RStV mit Art. 85 DSGVO
- III. Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 14 Abs. 3–5 TMG
- 1. Zielsetzung und Struktur des § 14 Abs. 3–5 TMG
- 2. Persönlicher Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3–5
- 3. Sachlicher Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3–5
- 4. Vereinbarkeit der Auskunftsbefugnis mit § 13 Abs. 6 TMG
- 5. Gerichtliches Anordnungserfordernis und Kostentragung
- 6. Auskunftsbeschränkung auf vorhandene Bestands- und Nutzungsdaten
- 7. Kein Auskunftsanspruch für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- 8. Keine Eignung der Auskunftsbefugnis zur effektiven Persönlichkeitsrechtsdurchsetzung
- 5. Kapitel Die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 3–5 TMG in Ansehung der DSGVO
- I. Grundsatz: datenschutzrechtlicher Anwendungsvorrang der DSGVO
- 1. Anwendungsvorrang europäischer Verordnungen
- 2. Die DSGVO als vorrangiges datenschutzrechtliches Regelungsregime
- 3. Vorrang der DSGVO im Hinblick auf §§ 11ff. TMG
- 4. Anwendungsvorrang der DSGVO im Kollisionsfall
- 5. Kollisionsfall zwischen § 14 Abs. 3–5 TMG und der DSGVO
- a) Mit § 14 Abs. 3–5 TMG vergleichbare Regelungen der DSGVO
- b) Kollision zwischen § 14 Abs. 3–5 TMG und Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO
- c) Kollision zwischen § 14 Abs. 3–5 TMG und Art. 6 Abs. 4 DSGVO
- d) Kollision zwischen § 14 Abs. 3–5 TMG und Art. 15 DSGVO
- e) Kollision des § 14 Abs. 3–5 TMG mit den Vorgaben der DSGVO
- II. Ausnahme: fortgeltende Anwendbarkeit des § 14 Abs. 3–5 TMG
- 1. Verordnungskonforme Auslegung
- a) Grundsatz verordnungskonformer Auslegung nationalen Rechts
- b) Verordnungskonforme Auslegung mit Blick auf die DSGVO
- c) Keine Möglichkeit verordnungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 3–5 TMG
- 2. Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 95 DSGVO
- a) Funktion des Art. 95 DSGVO
- b) Voraussetzungen des Anwendungsvorrang
- aa) Öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste
- bb) Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste
- cc) Verpflichtung in Umsetzung der E-Privacy-RL
- (1) Die Positionsbestimmung der Datenschutzkonferenz zur Anwendbarkeit des TMG
- (2) Die EuGH-Vorlage des BGH zur Cookie-Einwilligung
- c) Keine Umsetzung der E-Privacy-RL durch § 14 Abs. 3–5 TMG
- 3. Einschlägigkeit einer Öffnungsklausel der DSGVO
- a) Anwendung des § 14 Abs. 3 TMG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c), Abs. 3 S. 1 lit. b) DSGVO
- aa) Rechtliche Verpflichtung der verantwortlichen Person zur Datenverarbeitung
- bb) Anforderungen an die Zwecksetzung
- cc) Verfolgung eines im öffentlichen Interesse liegenden Ziels
- (1) Beurteilungskriterien für das Vorliegen eines im öffentlichen Interesse liegenden Ziels
- (2) Kein öffentliches Ziel des § 14 Abs. 3–5 TMG
- dd) Keine Anwendbarkeit des § 14 Abs. 3 TMG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c), Abs. 3 S. 1 lit. b) DSGVO
- b) Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c), Abs. 2, Abs. 3 S. 1 lit. b) DSGVO
- aa) Systematik und Konzeption des Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 lit. b) DSGVO
- bb) Gesetzgebungshistorie
- cc) Anforderungen der Öffnungsklausel an mitgliedstaatliche Vorschriften
- dd) Schlussfolgerungen für die Auskunftsbefugnis nach § 14 Abs. 3–5 TMG
- c) Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO
- d) Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 6 Abs. 4 DSGVO
- e) Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 23 DSGVO
- f) Beibehaltung der Auskunftsbefugnis über Art. 85 DSGVO
- aa) Zweck und Regelungssystematik des Art. 85 DSGVO
- bb) Anwendungsbereich des Medienprivilegs
- cc) Keine journalistischen Zwecken dienende Datenverarbeitung in Social-Media-Beiträgen
- dd) Schlussfolgerungen für die Auskunftsbefugnis nach § 14 Abs. 3–5 TMG
- g) Keine einschlägige Öffnungsklausel zur Beibehaltung des § 14 Abs. 3–5 TMG
- 4. Keine einschlägige Ausnahme zur Beibehaltung des § 14 Abs. 3–5 TMG
- III. Kein Auskunftsanspruch für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet de lege lata
- 6. Kapitel Rechtmäßigkeit der mit einem Auskunftsanspruch einhergehenden Datenverarbeitung auf der Grundlage der DSGVO
- I. Allgemeine Datenverarbeitungsgrundsätze der DSGVO
- II. Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung durch die Portalbetreiber*innen nach der DSGVO
- 1. Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO
- 2. Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO
- 3. Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO
- a) Berechtigte Interessen der Portalbetreiber*innen sowie der in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzten Personen
- b) Erforderlichkeit der Datenübermittlung zur Wahrung der berechtigten Interessen
- c) Keine überwiegenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der sich äußernden Person
- d) Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung
- III. Rechtmäßigkeit der zweckändernden Datenverarbeitung durch die Portalbetreiber*innen
- 1. Rechtmäßigkeit der Zweckänderung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG n.F.
- a) Regelungscharakter und Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG n.F.
- b) Vereinbarkeit des § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG n.F. mit der DSGVO
- c) Kein Rückgriff auf § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG n.F.
- 2. Rechtmäßigkeit der Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO
- a) Alternativlösung der zweckändernden Datenverarbeitung
- b) Kumulativlösung der zweckändernden Datenverarbeitung
- c) Vereinbarkeit der Verarbeitungszwecke nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO
- aa) Kompatibilitätskriterien des Art. 6 Abs. 4 DSGVO
- bb) Zweckkompatibilität der Datenübermittlung durch die Portalbetreiber*innen
- d) Rechtmäßigkeit der zweckändernden Datenübermittlung durch die Portalbetreiber*innen
- IV. Rechtmäßigkeit der Datenerhebung durch die betroffene Person
- 1. Anwendbarkeit der DSGVO auf die Datenerhebung
- 2. Rechtmäßigkeit der Datenerhebung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- a) Rechtmäßigkeit der Datenerhebung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) bis c) DSGVO
- b) Rechtmäßigkeit der Datenerhebung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO
- c) Rechtmäßigkeit der Datenerhebung
- V. Kein Widerspruchsrecht der sich äußernden Person nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO
- VI. Legitimierung des Auskunftsprozesses durch die DSGVO
- Dritter Teil Der persönlichkeitsrechtliche Auskunftsanspruch im Zeitalter von NetzDG und DSGVO de lege ferenda
- 7. Kapitel Erlass eines nationalen Auskunftsanspruchs
- I. Notwendigkeit des Erlasses eines nationalen persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- 1. Alternative Möglichkeiten zur Legitimierung der Datenübermittlung
- 2. Rückgriff auf die Generalklausel in § 242 BGB
- a) Verdrängung des § 242 BGB durch die DSGVO
- b) Eignung und Erkennbarkeit des § 242 BGB
- c) Keine hinreichende Rechtsgrundlage in Ansehung grundrechtlicher Schutzpflichten
- aa) Verfassungsrechtliche Anforderungen im Hinblick auf die Grundrechte der um Auskunft ersuchenden Person
- bb) Verfassungsrechtliche Anforderungen im Hinblick auf die Grundrechte der von der Datenauskunft betroffenen Person
- d) Kein hinreichender Rechtsschutz durch § 242 BGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1, lit. f), Abs. 4 DSGVO
- 3. Keine alternativen Datenübermittlungsmöglichkeiten und Anspruchsgrundlagen
- II. Möglichkeit des Erlasses eines nationalen persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- 1. Verhältnis von Datenschutz- und Äußerungsrecht
- 2. Keine einschlägige Öffnungsklausel innerhalb der DSGVO
- 3. Nationale Ergänzung der DSGVO in Wahrnehmung einer ungeschriebenen Öffnungsklausel
- 4. Nationale Ergänzungsbefugnis der DSGVO im Hinblick auf einen persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruch
- 5. Keine Bedenken im Hinblick auf die E-Privacy-RL
- 6. Keine Bedenken im Hinblick auf die E-Commerce-RL
- III. Normierung eines nationalen Auskunftsanspruchs für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- 1. Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- 2. Ausgestaltung des persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- a) Anforderungen an die Vereinbarkeit mit Unionsrecht
- b) (Grund-)gesetzliche Anforderungen
- aa) Grundrechtliche Anforderungen
- bb) Vereinbarkeit mit § 13 Abs. 6 TMG
- c) Anspruchsadressat*innen und Anspruchsumfang
- aa) Technische Hintergründe der Online-Identifizierung
- (1) Internet-Protokolle
- (2) Akteur*innen im Internet
- (3) IP-Adressen
- (4) Anonymisierungsmöglichkeiten
- bb) Identifizierungsmöglichkeiten der Portalbetreiber*innen
- (1) Identifizierungsmöglichkeiten der Portalbetreiber*innen de lege lata
- (2) Identifizierungsmöglichkeiten der Portalbetreiber*innen de lege ferenda
- cc) Identifizierungsmöglichkeiten der Zugangsanbieter*innen
- (1) Identifizierungsmöglichkeiten der Zugangsanbieter*innen de lege lata
- (2) Identifizierungsmöglichkeiten der Zugangsanbieter*innen de lege ferenda
- dd) Anforderungen an einen effektiven Auskunftsanspruch
- ee) Möglichkeit der Inanspruchnahme der Portalbetreiber*innen und Zugangsanbieter*innen
- d) Anspruchsvoraussetzungen und -modalitäten
- aa) Anspruchsvoraussetzungen
- (1) Strenge Anforderungen
- (2) Anspruchsausnahmen
- (3) Rechtsvergleichende Betrachtung
- (4) Abwägungserfordernis
- bb) Anspruchsmodalitäten
- (1) Orientierung an § 101 UrhG
- (2) Richter*innenvorbehalt
- (3) Darlegungs- und Beweislastverteilung
- (4) Test- und Vorbehaltsmechanismen
- 3. Anspruchsdurchsetzung
- a) Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht
- b) Zustellungsschwierigkeiten
- IV. Abhängigkeit der Ausgestaltung von den widerstreitenden Grundrechten
- 8. Kapitel Widerstreitende Grundrechte im Auskunftsverhältnis
- I. Relevanz nationaler Grundrechte im Anwendungskontext der DSGVO
- 1. Rechtslage vor Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta
- 2. Rechtslage seit Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta
- 3. Relevanz nationaler Grundrechte in Ansehung der Europäischen Grundrechtcharta
- 4. Relevanz nationaler Grundrechte in Ansehung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- II. Grundrechtlich geschützte Interessen im Auskunftsverhältnis
- 1. Grundrechtlich geschützte Interessen der in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffenen Person
- a) Neuartige Gefährdungen für das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Internet
- b) Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- aa) Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
- bb) Beeinträchtigung des Rechts auf Selbstdarstellung
- cc) Beeinträchtigung des Ehrschutzes
- dd) Betroffene Interessen in Ansehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- c) Beeinträchtigung der Gewährleistungen der EMRK und der GRCh
- d) Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz
- 2. Grundrechtlich geschützte Interessen der sich äußernden Person
- a) Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
- b) Beeinträchtigung des Fernmeldegeheimnisses
- c) Beeinträchtigung der (anonymen) Meinungsäußerungsfreiheit
- aa) Gefahren und Risiken anonymer Online-Äußerungen
- bb) Schutzbedürftigkeit anonymer Äußerungsformen
- cc) Schutz anonymer Äußerungen durch die Meinungsfreiheit
- (1) Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit
- (2) Grundrechtlicher Schutz anonymer Äußerungen durch die Meinungsfreiheit
- (a) Grammatikalische Auslegung
- (b) Systematische Auslegung
- (c) Historische Auslegung
- (d) Teleologische Auslegung
- (3) Grundrechtlicher Schutz anonymer Äußerungen durch Äußerungsrechte
- dd) (Grund-)Recht auf Anonymität
- ee) Grundrechtsabgrenzung
- ff) Digitales Vermummungsverbot, Registrierungspflicht und Auskunftsanspruch
- d) Grundrechtskonkurrenz
- III. Abwägung der widerstreitenden Interessen im Äußerungsverhältnis
- 1. Abwägungsgrundsätze und -leitlinien
- a) Grundsatz der Interessenabwägung im Einzelfall
- b) Abwägungskriterien in Ansehung von Tatsachenbehauptungen
- c) Abwägungskriterien in Ansehung von Werturteilen
- d) Äußerungen mit Tatsachenbestandteilen und wertenden Aspekten
- e) Aus der Sphärentheorie resultierende Abwägungsgrundsätze
- f) Vermutung zugunsten der freien Rede
- g) Kriterien der Interessenabwägung
- 2. Kritik am mangelnden Ehrschutz in der äußerungsrechtlichen Rechtsprechung
- a) Gewichtung anonymer Äußerungen
- b) Berücksichtigung der Besonderheiten der Internetkommunikation
- 3. Stärkere Gewichtung persönlichkeitsrechtlicher Aspekte im Rahmen der Interessenabwägung
- IV. Grundrechtlich geschützte Interessen der um Auskunft ersuchten Personen
- 1. Beeinträchtigung der Berufsfreiheit
- 2. Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit
- 3. Beeinträchtigung der Pressefreiheit
- 4. Grundrechtskonkurrenz
- V. Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung des persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- 1. Verhältnismäßigkeitserwägungen
- 2. Anspruchsumfang und Anspruchsadressat*innen
- a) Inanspruchnahme der Portalbetreiber*innen und Zugangsanbieter*innen
- b) Begrenzung des Adressat*innenkreises
- c) Keine Registrierungs- und Identifizierungspflicht für die Portalbetreiber*innen
- d) Keine Speicherverpflichtung für die Zugangsanbieter*innen
- 3. Bestimmtheitsanforderungen
- 4. Anforderungen an die zugrunde liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung
- 5. Abwägungskriterien und -leitlinien
- 6. Verfahrensrechtliche Anforderungen
- 7. Regelungsstandort
- 9. Kapitel Schluss
- I. Ausblicke auf die (geplanten) Gesetzesänderungen zur Novellierung des NetzDG
- 1. Das Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
- 2. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des NetzDG
- a) Kritik an den Änderungen und Ergänzungen des NetzDG
- b) Kritik an den Ergänzungen des § 14 TMG
- c) Kein Auskunftsanspruch zur effektiven Persönlichkeitsrechtsdurchsetzung in § 14 TMG
- II. Erkenntnisse
- Nachwort
- Literaturverzeichnis