-  Vorwort zur 2. Auflage 
  -  Bearbeiterverzeichnis 
  -  Inhaltsverzeichnis 
  -  Kapitel 1 Der Wirtschaftsausschuss als Teil der Gremien-Struktur der Mitbestimmung 
 -  I. Einleitung 
  -  II. Funktion, Bildung und Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses 
 -  1. Funktion des Wirtschaftsausschusses 
 -  a) Der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats 
  -  b) Der Wirtschaftsausschuss als unternehmensbezogenes Organ 
  
   -  2. Bildung des Wirtschaftsausschusses 
 -  a) Voraussetzungen der Bildung des Wirtschaftsausschusses 
  -  b) Beteiligte und Ablauf der Bildung des Wirtschaftsausschusses 
  -  c) Ersetzung des Wirtschaftsausschusses 
  
   -  3. Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses 
 -  a) Binnenorganisation und Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses sowie Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses und seiner Mitglieder 
  -  b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Unternehmer sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat 
  
   
   -  III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat 
 -  1. Funktion des (mitbestimmten) Aufsichtsrats 
  -  2. Bedeutung der Kompetenzen des (mitbestimmten) Aufsichtsrats für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer 
  -  3. Kommunikation zwischen Wirtschaftsausschuss und (mitbestimmtem) Aufsichtsrat 
  
   -  IV. Sonderthema: Errichtung des Wirtschaftsausschusses bei Modifikation der Betriebsverfassung 
 -  1. Problemstellungen in der Praxis 
  -  2. Betriebsverfassungsorganisation als beidseitig zwingendes Recht 
  -  3. Errichtung eines Wirtschaftsausschusses im Kleinunternehmen durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung 
  -  4. Errichtung eines Konzernwirtschaftsausschusses durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung 
  -  5. Wirtschaftsausschuss und Strukturtarifvertrag 
  
   -  V. Fazit 
  
   -  Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände 
 -  I. Einleitung 
  -  II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG 
 -  1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers 
  -  2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung 
  -  3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG 
  
   -  III. Besondere Beratungsgegenstände 
 -  1. Vorbemerkung 
  -  2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten 
 -  a) Zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen 
  -  b) Einführung von Kurzarbeit als „wissenschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation 
  -  c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise 
  
   -  3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“? 
  -  4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“ 
 -  a) Zur Personalplanung im Zuge von Industrie/Arbeit 4.0 
  -  b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG 
  
   
   -  IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation 
 -  1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt 
 -  a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern 
  -  b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation 
  
   -  2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation 
 -  a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte 
  -  b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten 
  -  c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten 
  
   
   -  V. Fazit 
  
   -  Kapitel 3 Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens 
 -  I. Einleitung 
  -  II. Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens i.S.d. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG 
 -  1. Grundlagen 
  -  2. Regelungsgegenstand des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG 
  -  3. Abgrenzung zu den besonderen Beratungsgegenständen des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG 
  -  4. Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Pandemie 
  
   -  III. Reichweite des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses 
 -  1. Wirtschaftliche Angelegenheiten als Angelegenheiten des Unternehmens 
  -  2. Fragerecht des Wirtschaftsausschusses 
 -  a) Unternehmen als Anknüpfungspunkt 
  -  b) Grundsätzlich kein Informationsdurchgriff bei Konzernbezug 
  -  c) Informationsdurchgriff bei Konzernbezug nur unter engen Voraussetzungen denkbar 
  
   
   -  IV. Sonderthema: Abgrenzung der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG 
 -  1. Verhältnis der Beratung nach § 111 BetrVG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG 
 -  a) Gegenstand und Durchführung der Beratungen 
  -  b) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen 
  
   -  2. Verhältnis der Beratungen nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG 
 -  a) Verhältnis der Beratungen zueinander 
  -  b) Gegenstand und Durchführung der Beratungen 
  -  c) Zeitpunkt und Durchführung der Beratungen 
  
   
   -  V. Fazit 
  
   -  Kapitel 4 Zeitpunkt der Beratung 
 -  I. Praktische Relevanz 
  -  II. Ein Zeitfenster ermitteln 
 -  1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh 
  -  2. Verspätung vermeiden 
 -  a) Begriff der Rechtzeitigkeit 
  -  b) Praxisrelevante Konstellationen 
  -  c) Drohende Sanktionen 
  
   
   -  III. Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“ 
 -  1. Rechtliches Dilemma 
  -  2. Lösungsansatz 
  -  3. Zusammenfassung 
  
   -  IV. Sonderthema: Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen im Konzern 
 -  1. Personalmaßnahmen auf Unternehmensebene 
  -  2. Personalmaßnahmen auf Konzernebene 
  -  3. Zusammenfassung 
  
   -  V. Fazit 
  
   -  Kapitel 5 Ablauf und Dauer 
 -  I. Grundlagen 
  -  II. Ablauf und Dauer der Beratungen effizient gestalten 
 -  1. Zeitlicher Rahmen der Beratungsdauer 
 -  a) Untergrenze 
  -  b) Obergrenze 
  
   -  2. Gestaltung des Sitzungsablaufs 
 -  a) Zielorientiertes Unterrichten und Beraten 
  -  b) Reihenfolge der Beratungsgegenstände 
  
   
   -  III. Fazit 
  -  IV. Sonderthema: Einberufungspflicht und Tagesordnung 
 -  1. Einberufung des Gremiums 
 -  a) Berechtigung zur Einberufung 
  -  b) Einberufungspflicht 
  
   -  2. Festlegung der Tagesordnung 
  -  3. Fazit 
  
   -  V. Sonderthema: „Beratungshemmnis“ Europäischer Betriebsrat? 
 -  1. Praktische Bedeutung 
  -  2. Die Beteiligungsrechte 
 -  a) Unterrichtung und Anhörung im gesetzlichen Modell 
  -  b) Unterrichtung und Anhörung bei bestehender Vereinbarung 
  
   -  3. Das Beteiligungsverfahren 
 -  a) Grundlegendes zu den Sitzungen 
  -  b) Gemeinsame Beteiligung mit nationalen Arbeitnehmervertretern 
  -  c) Fehler und ihre Konsequenzen 
  
   -  4. Fazit 
  
   
   -  Kapitel 6 Erforderliche Unterlagen 
 -  I. Praktische Relevanz 
  -  II. Umfang der Unterrichtungspflicht mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen 
 -  1. Mindestumfang und -inhalt 
  -  2. Häufig nachgefragte Unterlagen bei Betriebsänderungen 
  -  3. „Informationsflut“ vermeiden 
  -  4. Informations-, aber keine Informationsbeschaffungspflicht 
  -  5. Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen 
  
   -  III. Seitens des Unternehmens zu beachtende Formalien 
  -  IV. Rechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen 
  -  V. Konsequenzen der Nichtvorlage bzw. unvollständigen Vorlage der Unterlagen 
  -  VI. Sonderthema: Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Berater des Betriebsrats 
 -  1. Berechtigung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen 
  -  2. Erforderlichkeit der Hinzuziehung 
  -  3. Übermittlung von Unterlagen an den Sachverständigen 
  
   -  VII. Fazit 
  
   -  Kapitel 7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 
 -  I. Grundlagen 
  -  II. Begriff 
 -  1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis („materielles“ Geheimnis) 
  -  2. Geheimhaltungserklärung („formelles“ Geheimnis) 
  -  3. Sonderfälle 
  -  4. Änderungen durch GeschGehG? 
 -  a) Anwendbarkeit des GeschGehG im Arbeitsrecht 
  -  b) Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs 
  
   
   -  III. Schutzquellen 
 -  1. Geheimhaltungspflicht des § 79 Abs. 1 BetrVG 
 -  a) Adressaten 
  -  b) Dauer 
  -  c) Umfang 
  -  d) Ausnahmen 
  
   -  2. Beschränkte Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 106 BetrVG 
 -  a) Gefährdung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses 
  -  b) Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, § 109 BetrVG 
  -  c) Sanktionen für Verletzung der Unterrichtungspflicht 
  
   -  3. Vertragliche Nebenpflicht des Arbeitsvertrags 
  -  4. Non Disclosure Agreement 
  -  5. Kollektivverträge 
  -  6. Deliktsrecht, Kapitalmarktrecht und UWG 
  -  7. GeschGehG 
  -  8. Geheimnisschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren 
 -  a) § 52 ArbGG 
  -  b) § 79 BetrVG im Beschlussverfahren 
  
   -  9. Sonderfall: Unternehmensübernahme 
  -  10. Sonderfall: Hinweisgeberschutz 
  
   -  IV. Sanktionen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten 
 -  1. Ausschluss aus Wirtschaftsausschuss/Auflösung Wirtschaftsausschuss 
  -  2. Negatorischer Rechtsschutz 
  -  3. Schadensersatz 
  -  4. Außerordentliche Kündigung 
  -  5. Verweigerung weiterer Auskunft 
  -  6. Strafrechtliche Sanktionen 
  -  7. GeschGehG 
  -  8. Marktmissbrauchsverordnung 
  
   -  V. Sonderthema: Beratungsinhalte aus dem Europäischen Betriebsrat 
 -  1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im EBRG 
 -  a) Beschränkte Unterrichtungspflicht der zentralen Leitung, § 35 Abs. 1 EBRG 
  -  b) Geheimhaltungspflicht des EBR gegenüber dem Wirtschaftsausschuss? 
  -  c) Geheimhaltungspflicht des Wirtschaftsausschusses 
  
   -  2. Strukturelle Probleme der Geheimhaltung im Mehrebenensystem 
  
   -  VI. Fazit 
  
   -  Kapitel 8 Fehler und Fehlerfolgen bei der Beteiligung des Wirtschaftsausschusses 
 -  I. Das Streitverfahren als „klassische“ Fehlerfolge 
 -  1. Fehler bei der Beteiligung und ihre Konsequenzen 
  -  2. Vorgehensweise nach Verletzung eines Beteiligungsrechts 
  
   -  II. Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann ... 
 -  1. Wer ist zuständig? 
 -  a) Zuständigkeit der Einigungsstelle 
  -  b) Zuständigkeit der Arbeitsgerichte 
  
   -  2. Die Verfahrensarten im Einzelnen 
 -  a) Verfahren vor der Einigungsstelle 
  -  b) Gerichtliches Verfahren 
  -  c) Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 
  
   -  3. Exkurs: Streitigkeiten über das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 
  -  4. Exkurs: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat 
 -  a) Im Verfahren vor der Einigungsstelle 
  -  b) Im gerichtlichen Verfahren 
  
   
   -  III. Vollstreckbarkeit der Entscheidungen 
  -  IV. Sonderthema: „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG 
 -  1. Effizientes Beraten in der Praxis 
  -  2. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 111 BetrVG 
 -  a) Aufteilung der Beratungsinhalte 
  -  b) Bereits vorgelegte Unterlagen 
  
   -  3. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 17 KSchG 
 -  a) Beratung mit einem Ausschuss 
  -  b) Beratung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat 
  
   -  4. Beratungsinhalte begrenzen und ergänzend nutzen 
  
   -  V. Sonderthema: Fehler der WA-Beratung in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG 
 -  1. Fehler im Beteiligungsverfahren 
  -  2. Zusammenhänge erkennen 
  -  3. Auswirkungen auf die Interessenausgleichsverhandlungen 
 -  a) Keine unmittelbaren Konsequenzen 
  -  b) Faktische Auswirkungen 
  
   -  4. Risiko in der Beratung minimieren 
  
   
   -  Kapitel 9 Environmental Social Governance – Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung 
 -  I. Einleitung 
  -  II. ESG in der betrieblichen Mitbestimmung 
 -  1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss in Frankreich 
  -  2. Die Rolle des Wirtschaftsausschusses in Deutschland 
  -  3. § 106 BetrVG als „Einfallstor“? 
 -  a) Betrieblicher Umweltschutz als wirtschaftliche Angelegenheit nach § 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG 
  -  b) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG 
  
   -  4. Sonstige Mitbestimmungstatbestände 
 -  a) Betrieblicher Umweltschutz 
  -  b) Nachhaltiges Handeln aufgrund „grüner“ Verhaltensrichtlinien 
  -  c) Nachhaltige Vergütungsgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG) 
  -  d) Mitarbeiterbefragungen: Personalfragebögen/Diversity Monitoring: §§ 80 Abs. 2, 94 Abs. 1 BetrVG 
  -  e) Ausblick: BetrVG-Modernisierungsentwurf einer DGB-Projektgruppe 
  
   
   -  III. Zusammenfassung 
  
   -  Kapitel 10 Datenschutz und Wirtschaftsausschuss 
 -  I. Fragestellung 
  -  II. Die datenschutzrechtliche Grundsystematik im Betriebsverfassungsgesetz 
 -  1. Regelungsinhalt des § 79a BetrVG 
  -  2. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit 
  -  3. Datenschutzrechtliche Pflichten 
  
   -  III. Entsprechende Anwendung des § 79a BetrVG auf den Wirtschaftsausschuss 
  -  IV. Datenschutzrechtliche Pflichten des Wirtschaftsausschusses 
 -  1. Datenschutzrechtliche Prüfung des Arbeitgebers 
  -  2. DS-GVO konkretisiert BetrVG-Pflichtenkreis 
  -  3. Konkrete Vorgaben und Pflichten aus § 79a BetrVG 
  
   -  V. Leitlinien für wirksames Datenschutzkonzept 
 -  1. Leitlinien für ein Datenschutzkonzept 
  -  2. Hintergrund und Erforderlichkeit für technischorganisatorische Maßnahmen 
  -  3. Beispielhafte technisch-organisatorische Maßnahmen 
  
   -  VI. Pflichtverstöße und Rechtsfolgen 
  
   -  Kapitel 11 Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz im Wirtschaftsausschuss 
 -  I. Corporate Social Responsibility 
  -  II. Die Lieferkette als wesentlicher Teil der Corporate Responsibility 
  -  III. Beteiligung des Wirtschaftsausschusses bei Fragen der Sorgfaltspflichten entsprechend dem Sorgfaltspflichtenschutzgesetz 
  -  IV. Bedeutung des Informations- und Fragerechts des Wirtschaftsausschusses 
 -  1. Umfang der unternehmerischen Sorgfaltspflichten 
  -  2. Reichweite der Informationspflicht bzw. des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses 
 -  a) Argumente für eine Begrenzung auf das eigene Unternehmen 
  -  b) Argumente für ein weitergehendes Verständnis 
  
   -  3. Übertragung auf Unternehmen mit weniger als 1.000/3.000 Arbeitnehmern im Inland 
  -  4. Inhalt der Unterrichtung durch den Unternehmer 
  
   -  V. Folgen fehlerhafter/unvollständiger Unterrichtung 
  -  VI. Ausblick auf weitere gesetzgeberische Änderungen – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate- Sustainability-Due-Diligence-Richtlinie 
  -  VII. Fazit und Best Practice-Vorschläge 
  
   -  Literaturverzeichnis 
  -  Sachregister