Vertikal-GVO - Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (2018), S. V
Inhaltsverzeichnis
Jörg-Martin Schultze, Stephanie Pautke, Dominique S. Wagener
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Titel
- Impressum
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Entstehungsgeschichte
- 2. Rechtsgrundlage
- 3. Grundlagen und Systematik
- 4. Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO
- 5. Vertikale Vereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Vertikal-GVO
- 5.1 Nur Wettbewerbsbeschränkungen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV bedürfen einer Ausnahme nach Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 5.2 Entsprechende Anwendung der Vertikal-GVO
- 5.3 Überschreitung der Marktanteilsschwellen von Vertikal-GVO-konform gestalteten Vereinbarungen
- 5.4 Überschreiten der Grenzen der Ausnahmekataloge für Kernbeschränkungen
- 6. Bewertung von Spezialvereinbarungen nach den Leitlinien
- 7. Verhältnis zum deutschen Kartellrecht
- 8. Die Vertikal-GVO im Prozess – Beweislast
- Kommentar
- Art. 1 Abs. 1 lit. a – Vertikale Vereinbarung
- 1. Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen
- Exkurs: Geoblocking-VO
- 1.2 Beschlüsse
- 1.3 Vereinbarungen zwischen mehr als zwei Unternehmen
- 2. Unternehmen und Unternehmensvereinigungen als Normadressaten
- 3. Vertikalverhältnis für Zwecke der Vereinbarung
- 4. Gegenstand der Vereinbarung
- 5. Waren und Dienstleistungen
- Art. 1 Abs. 1 lit. b – Vertikale Beschränkung
- Art. 1 Abs. 1 lit. c – Wettbewerber
- Art. 1 Abs. 1 lit. d – Wettbewerbsverbote
- Art. 1 Abs. 1 lit. e – Selektive Vertriebssysteme
- 1. Überblick
- 2. Geschlossene selektive Vertriebssysteme
- 3. Abgrenzung zu offenen selektiven Vertriebssystemen
- 4. Lieferanten- und händlerseitig geschlossene selektive Vertriebssysteme
- 5. Parallele Aufsetzung eines selektiven und sonstigen Vertriebssystems
- 6. Qualitative Selektionskriterien
- 7. Quantitative Selektionskriterien
- 8. Sonstige Selektionskriterien
- 9. Fortgeltung der bisherigen Entscheidungspraxis
- 10. Auswahl anhand festgelegter Merkmale
- 11. Zulässigkeit durchlaufender Vertriebsbindungen im mehrstufigen Vertrieb
- 12. Abgrenzung zu Franchisevereinbarungen
- Art. 1 Abs. 1 lit. f – Rechte des geistigen Eigentums
- Art. 1 Abs. 1 lit. g – Know-how
- Art. 1 Abs. 1 lit. h – Abnehmer/Handelsvertreter
- Art. 1 Abs. 1 lit. i – Kunde des Abnehmers
- Art. 1 Abs. 2 1. Unterabsatz – Unternehmen, Anbieter, Abnehmer
- Art. 1 Abs. 2 2. Unterabsatz – Verbundene Unternehmen
- Art. 2 Abs. 1 1. Unterabsatz – Anwendbarkeit
- Art. 2 Abs. 1 2. Unterabsatz – Anwendungsumfang
- Art. 2 Abs. 2 – Anwendbarkeit für Unternehmensvereinigungen
- Art. 2 Abs. 3 – Anwendbarkeit bei Übertragung von geistigen Eigentumsrechten
- Art. 2 Abs. 4 – Anwendbarkeit für Wettbewerber
- Art. 2 Abs. 5 – Subsidiarität
- Art. 3 – Marktanteilsschwelle
- Art. 3 Abs. 1 – Zweiparteienvereinbarung
- Art. 3 Abs. 2 – Mehrparteienvereinbarung
- Art. 4 – Kernbeschränkungen
- Art. 4 lit. a – Preisbindung
- 1. Art. 4 lit. a erster Halbsatz – Fest- und Mindestpreisbindung
- 1.1 Beschränkung der Verkaufspreise des Abnehmers
- 1.2 Entscheidungspraxis und Bußgelder
- 1.3 Direkte Vorgaben zu Weiterverkaufspreisen
- 1.4 Indirekte Preisbindung
- 1.5 Aktionsplanung
- 1.6 Spannengarantie
- 1.7 Versuchte Preisbindung (§ 21 Abs. 2 GWB)
- 1.8 Preisbindung im mehrstufigen Vertrieb
- 1.9 Hub-and-Spoke-Kartelle
- 1.10 Datenaustausch zwischen Herstellern und Händlern
- 1.11 Bewertung von Fest- und Mindestpreisen nach der Legalausnahme des Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 2. Art. 4 lit. a zweiter Halbsatz – Ausnahmeregelung für Höchstpreise und Preisempfehlungen
- 3. Meistbegünstigung
- 3.1 Verschiedene Formen von Meistbegünstigungsklauseln
- 3.2 Verpflichteter der Meistbegünstigungsklausel
- 3.3 Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 3.4 Meistbegünstigungsklauseln zulasten des Anbieters
- 3.5 Meistbegünstigungsklauseln zulasten des Abnehmers
- 3.6 Bestpreisklauseln und Preisparitätsklauseln
- 3.7 Beurteilung nach deutschem Recht
- 1. Art. 4 lit. a erster Halbsatz – Fest- und Mindestpreisbindung
- Art. 4 lit. b – Gebiets- und Kundenbeschränkungen
- 1. Regelungsinhalt
- 2. Typische Fälle unmittelbarer und mittelbarer Gebiets- und Kundenbeschränkungen
- 3. Ausnahmen von der Kernbeschränkung
- 3.1 Art. 4 lit. b Ziff. i – Verbot aktiven Vertriebs in exklusiv vergebene Gebiete oder an exklusiv vergebene Kundengruppen
- 3.2 Art. 4 lit. b Ziff. ii – Sprunglieferungsverbot
- 3.3 Art. 4 lit. b Ziff. iii – Zulässige Beschränkung im Selektivvertrieb
- 3.4 Art. 4 lit. b Ziff. iv – Beschränkung beim Liefervertrag
- 4. e-Commerce Sektoruntersuchung
- Exkurs – Franchiseverträge
- Exkurs – Internetvertrieb
- 1. Internetvertrieb und Vertikal-GVO
- 2. Beschränkungen des Internetvertriebs als Kernbeschränkung
- 3. Verbleibende Möglichkeiten zum Totalverbot bzw. zur Beschränkung des Internetvertriebs
- 3.1 Totalverbot des Internetvertriebs bei objektiver Rechtfertigung
- 3.2 Zulässige Beschränkungen des aktiven Internetverkaufs zum Schutz von Alleinvertriebsgebieten oder -kundengruppen
- 3.3 Passive Verkaufsformen im Internet
- 3.4 Weitere Beschränkungsmöglichkeiten betreffend den Internetvertrieb
- 3.5 Zulässige Beschränkungen zur Aufrechterhaltung von selektiven Vertriebssystemen
- Art. 4 lit. c – Verkaufsbeschränkungen beim selektiven Vertrieb
- 1. Zweck
- 2. Verhältnis zur Ausnahmeregelung in Art. 4 lit. b Ziff. i
- 3. Mitglieder des selektiven Vertriebssystems
- 4. Auf der Einzelhandelsstufe tätige Mitglieder
- 5. Beschränkungen des aktiven und passiven Verkaufs
- 6. Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb in derselben Region
- 6.1 Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb auf der Einzelhandelsstufe
- 6.2 Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb auf der Großhandelsstufe
- 6.3 Selektiver Vertrieb auf der Einzelhandelsstufe und Alleinvertrieb auf der Großhandelsstufe
- 6.4 Selektiver Vertrieb und Alleinvertriebsverpflichtung des Anbieters
- 7. Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb in unterschiedlichen Regionen
- 8. Echte Markteinführungstests und gestaffelte Produktneueinführungen im selektiven Vertrieb
- 9. Zulässige Standortklausel nach Art. 4 lit. c zweiter Halbsatz
- 10. Selektiver Vertrieb und Kfz-GVO
- Art. 4 lit. d – Beschränkungen von Querlieferungen zwischen Händlern beim selektiven Vertrieb
- 1. Zweck
- 2. Querlieferungen zwischen zugelassenen Händlern
- 3. Beschränkung der Querlieferungen
- 4. Selektives Vertriebssystem unter Einschaltung einer Einkaufsgemeinschaft
- 5. Zusammenfassung zu den speziellen Kernbeschränkungen für den selektiven Vertrieb
- 6. Bewertung selektiver Vertriebssysteme nach der Legalausnahme des Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 7. Ausnahmsweise zulässige Beschränkung von Querlieferungen im zweistufigen Selektivvertriebssystem
- 8. Bewertung von parallelen Netzen selektiver Vertriebssysteme
- Art. 4 lit. e – Verkaufsbeschränkungen für Anbieter
- Art. 5 – Wettbewerbsverbote
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 – Zeitliche Beschränkung von Wettbewerbsverboten
- 1. Zweck
- 2. Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 3. Regelungsinhalt
- 4. Art. 5 Abs. 1 erster Unterabsatz lit. a – Grundsatz der Befristung auf fünf Jahre
- 5. Art. 5 Abs. 1 zweiter Unterabsatz – Keine stillschweigende Verlängerung
- 6. Einzelfragen zu Verlängerungsalternativen
- 7. Keine geltungserhaltende Reduktion der Laufzeit
- 8. Art. 5 Abs. 2 – Ausnahme zur Befristung bei Räumlichkeiten des Anbieters
- 9. Anwendbarkeit der Legalausnahme des Art. 101 Abs. 3 AEUV
- Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 – Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Art. 5 Abs. 1 lit. c – Wettbewerbsverbote in selektiven Vertriebssystemen
- Art. 6 – Nichtanwendung dieser Verordnung
- Art. 7 – Anwendung der Marktanteilsschwelle
- Art. 8 – Anwendung der Umsatzschwelle
- Art. 9 – Übergangszeitraum
- Art. 10 – Geltungsdauer
- Art. 1 Abs. 1 lit. a – Vertikale Vereinbarung
- Anhang
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
- Sachregister A
- Sachregister B
- Sachregister C
- Sachregister D
- Sachregister E
- Sachregister F
- Sachregister G
- Sachregister H
- Sachregister I
- Sachregister K
- Sachregister L
- Sachregister M
- Sachregister N
- Sachregister O
- Sachregister P
- Sachregister Q
- Sachregister R
- Sachregister S
- Sachregister T
- Sachregister U
- Sachregister V
- Sachregister W
- Sachregister Z
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