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Internationales Franchise-Recht (2020), S. V 
Vorwort 
Dagmar Gesmann-Nuissl 

V Vorwort

Das hier vorzustellende Handbuch ist im Rahmen des Forschungsprojektes „Gesetzliche Sonderregelungen über den Franchisevertrag im internationalen Vergleich“ mit Schwerpunkt „Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers“ im Jahr 2016/17 entstanden.

Initiiert, gefördert und begleitet wurde das Forschungsprojekt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), welches Aufschluss darüber erhalten wollte, wie in repräsentativen ausländischen Rechtsordnungen die vorvertraglichen Informationspflichten des Franchise-Gebers geregelt sind, welche Probleme sie verursachen, wie sie in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft behandelt und kommentiert werden und welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie auslösen. Die rechtswissenschaftlichen Betrachtungen sind nunmehr in das vorliegende Handbuch zum Internationalen Franchise-Recht eingeflossen, welches einen systematischen Überblick über ausgewählte Franchiseregelungen vermittelt und sich dabei auf die vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten der Franchise-Geber fokussiert. Für die Möglichkeit zur Teilveröffentlichung möchte ich dem Bundesministerium an dieser Stelle ausdrücklich danken.

Ein solches Werk wäre ohne die tatkräftige Unterstützung meiner Mitarbeiter nicht möglich gewesen. Mein besonderer Dank gilt Herrn Dipl.-jur. Gernot Kirchner und Frau M. Sc. Kathrin Nitsche, welche unermüdlich recherchierten, zusammentrugen, einzelne Teile vorbereiteten und die Übersetzungen zu den im Werk befindlichen Rechtstexten anfertigten. Ebenso möchte ich Herrn Ass. jur. Michael Rätze und Herrn M. Sc. Julian Dinkel für das Korrekturlesen sowie das Anfertigen des Stichwortverzeichnisses danken.

Ich würde mich freuen, wenn dieses Handbuch der Vertriebspraxis und Wissenschaft als Referenz- und Nachschlagewerk dient und sich als wertvolle Hilfe bei der Orientierung im Internationalen Franchise-Recht bewährt. Letzteres wäre zugleich Ansporn, das Handbuch um weitere Länderbetrachtungen zu ergänzen und es kontinuierlich fortzuschreiben.

Chemnitz, im Dezember 2018

Dagmar Gesmann-Nuissl

 
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