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Telekommunikationsrecht (2023), S. V, VI 
Vorwort 
Andreas Neumann 

V Vorwort

Das Telekommunikationsrecht ist ein vielgesichtiges Rechtsgebiet. Mit der Marktregulierung, der Frequenzverwaltung und dem Netzausbaurecht hat es drei Kernbereiche, die es in besonderer Weise von anderen Rechtsgebieten abheben. Diese drei Bereiche zeichnen das Telekommunikationsrecht als modernes Wirtschaftsverwaltungsrecht aus und genießen daher gerade auch in der universitären Ausbildung große Aufmerksamkeit. Ihre wesentlichen Grundzüge wurden aus diesem Grund im ersten Band dieses Kompaktlehrbuchs dargestellt, der vor rund einem Jahr erschienen ist.

Doch das Telekommunikationsrecht endet nicht an den infrastrukturellen Grenzen dieser drei Bereiche. Es setzt vielmehr auch einen komplexen zivilrechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen den Anbietern von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation und ihren (privaten, aber auch geschäftlichen) Kunden. Gerade die große TKG-Novelle im Jahr 2021 hat hier noch einmal zu einem erheblichen Komplexitätszuwachs und einer Vielzahl neuer Regelungen geführt. Völlig neu aufgestellt wurde auch ein zweiter Gesetzesteil, der von unmittelbarer praktischer Relevanz für private Verbraucher sein kann: Während der frühere „Universaldienst“ ein theoretisches Konstrukt blieb, wurde das nun geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten bereits im ersten Jahr seiner Geltung mehrfach aktiviert.

Auch insoweit besteht also ein praktischer Bedarf an einem schnellen, aber zuverlässigen Überblick über die relevanten Bestimmungen des Telekommunikationsrechts. Dessen Deckung hat sich der vorliegende zweite Band des Kompaktlehrbuchs zum Ziel gesetzt: Er konzentriert sich ausschließlich auf den Bereich des Kundenschutzes und auf das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten und möchte gerade auch Praktiker:innen, die in diesen Bereichen tätig sind, zumindest eine erste Orientierung bei sich dort stellenden Rechtsfragen geben. Wer demgegenüber Ausführungen zu anderen Aspekten des Telekommunikationsrechts sucht, wird hier nicht fündig werden.

Wie der erste Band für die dort behandelten Auszüge des Telekommunikationsrechts beschränkt sich auch die Darstellung in diesem Band auf die wesentlichen Grundzüge, verzichtet auf theoretische Meinungsstreits weitestmöglich und richtet das Hauptaugenmerk auf eine Vermittlung praxisrelevanten Wissens. Dementsprechend wird die bereits ergangene Rechtsprechung – hier insbesondere der Zivilgerichte – weitestmöglich berücksichtigt. Dort, wo es noch an solcher Judikatur fehlt, orientiert sich die Darstellung demgegenüber vorrangig an Gesetzeswortlaut und -systematik sowie den Gesetzesmaterialien einschließlich des darin aufscheinenden Regelungszwecks. Dabei wurde zugleich versucht, die nicht immer völlig überzeugen VI de gesetzliche Regelungssystematik in eine praxisgerechtere Gliederung der einzelnen Vorschriften zu überführen.

Entstanden ist der Kundenschutzteil der so umschriebenen Einführung begleitend zu einer Blockvorlesung, die ich im Sommersemester 2022 im Masterstudiengang Medienrecht des Mainzer Medieninstituts gehalten habe. In Vorbereitung auf ein Online-Seminar für Rechtsanwält:innen, das ich im November 2022 gehalten habe, und im Vorgriff auf eine Schulung von Branchenpraktiker:innen, die im März 2023 stattfinden wird, wurden die Ausführungen vertieft, ergänzt und aktualisiert. Die Ausführungen zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten basieren auf einem nicht interessengeleiteten Grundlagenaufsatz, den ich im Sommer 2022 verfasst habe. Sie wurden anlässlich meines Vortrags, den ich zum selben Thema im November 2022 bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik gehalten habe, ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht. Allen, die an diesen Veranstaltungen teilgenommen und mit ihren Rückmeldungen zur Verbesserung der Darstellung beigetragen haben, gebührt mein Dank.

Zu besonderem Dank verpflichtet bin ich darüber hinaus meiner Ehefrau, Kristina Blohm, und unseren Kindern sowie meinem Freund und Kollegen, Alexander Koch, die mir auch für den zweiten Teil dieses Unterfangens den Rücken freigehalten haben. Zu danken habe ich auch dem Deutschen Fachverlag für seine Bereitschaft, dem ersten Band einen zweiten folgen zu lassen, und meinem Mitarbeiter Sebastian Lißek für die sorgfältige formale Durchsicht des Manuskripts in seinen verschiedenen Entwicklungsstadien. Verbleibende Fehler sind alleine von mir verantwortet. Insoweit freue ich mich stets über Hinweise auf noch verbliebene Defizite, aber auch über sonstige Rückmeldungen und Anregungen und bin hierfür unter tkkompakt@irnik.de erreichbar.

Bonn, 27. Dezember 2022

Andreas Neumann

 
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