Neue Zuständigkeiten und Aufgaben der Datenschutzbehörden nach Geltungsbeginn des Data Acts
Seit dem 12. September 2025 gilt der neue Data Act der EU. Im Zentrum des Gesetzes stehen Ansprüche auf Zugang zu Daten aus vernetzten Geräten sowie die Interoperabilität. Nach Art. 37 Abs. 3 Data Act übernehmen die Datenschutzbehörden die Aufsicht über die Einhaltung der Data-Act-Vorschriften, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Ihre Aufgaben umfassen dabei insbesondere die Unterstützung von Anspruchsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Rechte – etwa in Bezug auf den Datenzugang oder beim Anbieterwechsel („Cloud-Switching“). …
DSB 2025, 257
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