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EWS 2019, 284
EuGH 
Datenschutz: Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener Daten (Art. 8 Datenschutzrichtlinie) gilt auch für Suchmaschinenbetreiber – Im Rahmen eines Auslistungsantrags ist eine Grundrechtsabwägung vorzunehmen (Urteil vom 24.09.2019, C-136/17)

Die Bestimmungen von Art. 8 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass das darin enthaltene Verbot oder die darin enthaltenen Beschränkungen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – vorbehaltlich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen – auch auf den Betreiber einer Suchmaschine als den für die Datenverarbeitung bei der Tätigkeit dieser Suchmaschine Verantwortlichen in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten bei Gelegenheit einer Prüfung anwendbar sind, …

EuGH, EWS 2019, 284-286 (Urteil vom 24.09.2019, C-136/17)

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