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EWS 2020, 149
EuGH 
Einstweilige Anordnung: Aussetzung der Anwendung der Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens – fehlende Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (Beschluss vom 08.04.2020, C-791/19)

Die Republik Polen ist verpflichtet, unverzüglich und bis zur Verkündung des das Verfahren in der Rechtssache C-791/19 beendenden Urteils

EuGH, EWS 2020, 149-151 (Beschluss vom 08.04.2020, C-791/19)

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