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EWS 2020, 41
EuGH 
Kapitalverkehrsfreiheit: Beschränkung durch unterschiedslos geltende Rechtsvorschriften, wenn ein Steuervorteil an objektive Voraussetzungen anknüpft, die de facto nur inländische Steuerpflichtige erfüllen können – Dividendenausschüttung an OGAW – Erstattung der Dividendensteuer – “Köln-Aktienfonds Deka” (Urteil vom 30.01.2020, C-156/17)

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der einem gebietsfremden Investmentfonds keine Erstattung der Dividendensteuer gewährt wird, die auf Dividenden einbehalten wurde, die er von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften bezogen hat, weil er nicht nachweist, dass seine Anteilsinhaber oder Beteiligten die in dieser Regelung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, …

EuGH, EWS 2020, 41-46 (Urteil vom 30.01.2020, C-156/17)

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