Staatliche Beihilfen: Die Ersetzung der deutschen Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ist keine Änderung einer bestehenden Beihilfe – “SWR” (Urteil vom 13.12.2018, C-492/17)
Art. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. 3. 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. [108 AEUV] ist dahin auszulegen, dass eine Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines Mitgliedstaats, die wie in den Ausgangsverfahren darin besteht, eine Rundfunkgebühr, die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten ist, …
EuGH, EWS 2019, 32-36 (Urteil vom 13.12.2018, C-492/17)
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