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EWS 2024, 28
EuG 
Staatliche Beihilfen Covid-19: Bei Kumulierung von Einzelbeihilfen innerhalb desselben Konzerns sind die Verbindungen zwischen den Konzernunternehmen besonders wachsam zu prüfen, um den/die Beihilfeempfänger zutreffend zu bestimmen – “Air France und Air France-KLM” (Urteil vom 20.12.2023, T-216/21)

EuG (8. erweiterte Kammer), Urteil vom 20.12.2023 - Rs. T-216/21; Ryanair DAC, Malta Air ltd. gegen Europäische Kommission - - ECLI:EU:T:2023:822

EuG, EWS 2024, 28-29 (Urteil vom 20.12.2023, T-216/21)

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