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EWS 2019, 176
EuGH 
Verbraucherrechte: Der Widerruf eines Fernabsatzvertrages über eine Matratze ist nicht aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen ausgeschlossen, wenn die Schutzfolie entfernt wurde – “slewo” (Urteil vom 27.03.2019, C-681/17)

Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2011 über die Rechte der Verbraucher [. . .] ist dahin auszulegen, dass eine Ware wie eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher177 nach der Lieferung entfernt wurde, nicht unter den Begriff “versiegelte Waren . . ., die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde” im Sinne dieser Vorschrift fällt.…

EuGH, EWS 2019, 176-177 (Urteil vom 27.03.2019, C-681/17)

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