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GWUR 2021, 45
Wende/Schneider 

Willkommen zur 2. Ausgabe “Geldwäsche & Recht”

Abbildung 1

Abbildung 2

Liebe Leserinnen und Leser,

nichts scheint so unbeständig wie das Geldwäschegesetz, aber darauf kann man sich beständig verlassen (frei nach Immanuel Kant)!

Zum 1. August ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten und bringt erneut Änderungen des Geldwäschegesetzes mit sich. Kern ist jedoch die für viele Unternehmen und Rechtsgestaltungen neue Pflicht, sich aktiv beim Transparenzregister zu registrieren (die hierfür geltenden Übergangsfristen haben wir bereits dargestellt: Wende/Kröger, GWuR 2021, S. 12). Das Ziel, das Register zu einem EU-weit vernetzungsfähigen Vollregister auszubauen, auf das man sich in der Regel auch verlassen darf, ist durchaus positiv zu sehen. Die Registrierungspflicht führt in der Praxis jedoch zu zahlreichen Fragen. Insbesondere ist Vorsicht geboten, da Verstöße veröffentlicht werden. Zum Redaktionsschluss waren bereits über 400 Verstöße unter namentlicher Nennung der betroffenen Rechtseinheiten auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes einsehbar! Quo vadis? Gerade Mitteilungspflichtige, die nicht auf eine sachkundige Compliance-Einheit zurückgreifen können, sind nervös, oft ratlos und auf der Suche nach rechtssicheren Auskünften. Grund genug, in dieser 2. Ausgabe der GWuR einige Aspekte dazu aufzugreifen.

Ob künftig in das Rechtsgebiet mehr Ruhe einkehren wird? Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung soll zumindest für mehr Einheitlichkeit der Geldwäscheprävention in den Mitgliedstaaten führen. Mit dem kürzlich vorgelegten Legislativpaket der Europäischen Kommission werden die Überlegungen konkreter. Die Absicht, Barzahlungen über 10.000 Euro EU-weit zu verbieten, ist dabei nur ein Baustein, obwohl dieser Punkt in der breiten Öffentlichkeit gerade in Deutschland besonders diskutiert wird. Darüber hinaus gibt aber noch viele weitere Pläne – einen Überblick dazu erhalten Sie in diesem Heft.

Lässt sich über Immobilien wirklich Geld waschen? Hat die Änderung des Geldwäschestraftatbestandes praktische Auswirkungen auf die Verpflichteten oder nicht? Haben “freiwillig” bestellte Geldwäschebeauftragte eigentlich Kündigungsschutz? Was bedeutet die FATF-Listung Maltas für Ihr Risikomanagement? Dies sind nur einige der weiteren Themen, die wir in der aktuellen Ausgabe betrachten.

Wir möchten uns an dieser Stelle auch für Ihr Feedback zum ersten Heft der GWuR bedanken! Das positive Echo bestärkt uns darin, dass wir mit der Zeitschrift einen Nerv der Zeit getroffen haben. Künftig soll es auch eine Rubrik geben, in der wir Ihre persönlichen Meinungen als Leserbriefe abdrucken möchten. Schreiben Sie uns gerne und lassen Sie uns und die Leser:innen an Ihren Auffassungen teilhaben.

Aufgrund der zunehmenden Gerichtsverfahren im Bereich Geldwäsche planen wir auch eine Rechtsprechungsübersicht und ein Literaturverzeichnis. Sie sehen: Die Zeitschrift ist in steter Entwicklung.

Wir möchten Sie erneut ermuntern, uns Themen zu nennen, die Sie interessieren. Gerne nehmen wir auch Beiträge entgegen und schauen, ob und gegebenenfalls in welcher Ausgabe wir diese veröffentlichen können. Da Zielgruppe der Zeitschrift Verpflichtete aus allen Sektoren und deren Aufsichtsbehörden, aber natürlich auch interne und externe Geldwäschebeauftragte sind, bietet sich hier ein breites Feld. Um auch diejenigen “mitzunehmen”, die keine juristische Vorbildung haben, besteht die besondere Herausforderung darin, die komplexen Themen möglichst allgemein verständlich und gut nachvollziehbar darzustellen. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne den entsprechenden Autor:innenleitfaden zu.

Ihre Redaktion

Jacob Wende - Penelope Schneider

 
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