Anforderungen an Verurteilung wegen übler Nachrede und Beleidigung in sozialem Netzwerk (Beschluss vom 26.11.2020, 202 StRR 86/20)
Bei den hier zu beurteilenden Beiträgen des Angeklagten als Gruppenadministrator im Rahmen von Postings innerhalb einer “öffentlichen” Facebook-Gruppe durfte auf eine aussagekräftige Darstellung des Gesamtkontextes nicht verzichtet werden. Erforderlich ist eine fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des Rechtsguts, welches das einfache Recht schützen will. …
BayObLG, K&R 2021, 342-346 (Beschluss vom 26.11.2020, 202 StRR 86/20)
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