Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz im Lichte der Rechtsprechung des EuGH
          Kurz und KnappDas Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (UrhDaG) dient der Umsetzung eines einzigen, wenn auch umfangreichen, Richtlinien-Artikels. Es handelt sich um Art. 17 der Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL). Jener Art. 17 DSM-RL war im Zuge des EU-Rechtsetzungsverfahrens Gegenstand breiter politischer Diskussionen und sogar großer Demonstrationen – ein eher ungewöhnlicher Vorgang. …
  
          Janal, K&R 2022, Heft 7-8, Beilage, 19-23
         
     
        
      
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