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K&R 2022, 709
OLG Köln 
DrückGlück II: Bundesweite Werbung für Online-Glücksspiel nur mit entsprechender Erlaubnis (Urteil vom 03.06.2022, 6 U 47/20)

Der Umstand, dass in einem Bundesland die Veranstaltung von Online-Glücksspielen zulässig ist, führt nicht dazu, dass auch die bundesweite Werbung hierfür zulässig ist, wenn in den Empfangsländern eine entsprechende Glücksspielerlaubnis fehlt. Daran ändert sich nichts, wenn in der Werbung eine regionale Teilnehmerbeschränkung enthalten ist.

OLG Köln, K&R 2022, 709 (Urteil vom 03.06.2022, 6 U 47/20)

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