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K&R 2019, 70
OGH 
Fahrverbot für Uber in Wien (Beschluss vom 25.09.2018, 4 Ob 162/18)

Beim Uber-System handelt es sich um eine Verkehrsdienstleistung und nicht um einen Dienst der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Aus diesem Grund kommt dem Herkunftslandprinzip nach § 20 ECG keine Bedeutung zu.

OGH, K&R 2019, 70-72 (Beschluss vom 25.09.2018, 4 Ob 162/18)

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