Irreführende Werbung mit Vorteilen im Online-Shop gegenüber stationärem Handel (Urteil vom 19.09.2025, 14 U 72/25)
Die angegriffene Werbung des Onlineshops für Edelmetall „Im Gegensatz zu Barkäufen im stationären Handel unterliegen Online-Bestellungen nicht der gesetzlichen Meldepflicht“727 stellt eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Sie erweckt bei einem maßgeblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck, eine Barzahlung in Höhe von mindestens 2000 € in einem Ladengeschäft ziehe zwangsläufig eine Meldepflicht gegenüber den Finanzbehörden nach sich. …
OLG Karlsruhe, K&R 2025, 726-728 (Urteil vom 19.09.2025, 14 U 72/25)
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