Irreführende Werbung mit “TOP-Angebot” auf autoscout24 (Beschluss vom 09.03.2020, 6 W 25/20)
          Die irrtümliche Angabe des Kilometerstandes in einem Gebrauchtwagenangebot auf einer Internetplattform (2040 statt 204 032 km) stellt sich als irreführend dar, 459wenn diese Angabe aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig herausgestellten Bewertung als “TOP-Angebot” führt, auch wenn der Verkehr die Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennt oder auf einem eingestellten Foto den wahren Tachostand erkennen kann. …
  
          OLG Köln, K&R 2020, 458-460 (Beschluss vom 09.03.2020, 6 W 25/20)
         
     
        
      
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