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K&R 2021, 832
OLG Köln 
Kein Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber-Bewertungsportal (Beschluss vom 29.04.2021, 15 W 29/21)

Ein Auskunftsanspruch käme nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der mittelbaren Störerhaftung der Beteiligten begründet wären. Das ist hier aber – weil auf die Löschungsaufforderung hin unstreitig sogleich reagiert worden ist – gerade nicht feststellbar. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2021, 832-833 (Beschluss vom 29.04.2021, 15 W 29/21)

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