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K&R 2020, 430
BVerfG 
Keine Grundrechtsverletzung durch abweisendes Urteil zu Verlinkung auf OS-Plattform (Beschluss vom 20.11.2019, 1 BvR 2400/17)

Die Entscheidungen des OLG Dresden, nach der ein Online-Händler nicht verpflichtet ist, einen eigenen Link zur OS-Plattform anzugeben, wenn er sich auf 431einem Online-Marktplatz an vorhandene Angebote anschließt, führt nicht zu einer schwerwiegenden Benachteiligung des klagenden Wettbewerbsverbands. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2020, 430-432 (Beschluss vom 20.11.2019, 1 BvR 2400/17)

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