Kein Verbot länderübergreifender Vollstreckung des Rundfunkbeitrags (Beschluss vom 08.12.2021, 6 B 6.21)
Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt, das sich nach dem jeweiligen Landesrecht richtet. Dessen Auslegung obliegt den Vorinstanzen, an die der Senat im Revisionsverfahren, da keine Unvereinbarkeit mit Bundesrecht besteht, gebunden ist. Art. 70 Abs. 1 GG verbietet es nicht, dass ein Land kraft seiner auf das Gebiet seines Territoriums beschränkten Gesetzgebungsgewalt einem Exterritorialen, …
BVerwG, K&R 2022, 292-294 (Beschluss vom 08.12.2021, 6 B 6.21)
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