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K&R 2020, 306
OLG München 
Kein Wiederherstellungsanspruch bei gelöschter Hassbotschaft in sozialem Netzwerk (Urteil vom 07.01.2020, 18 U 1491/19 P)

Dem Kläger steht gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks kein Anspruch auf erneute Freischaltung des am 27. 2. 2018 gelöschten Beitrags zu. Die Löschung des streitigen Zitats war aufgrund der den Gemeinschaftsstandards der Beklagten zu entnehmenden Befugnis zur Entfernung von “Hassbotschaften” rechtmäßig. (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, K&R 2020, 306-310 (Urteil vom 07.01.2020, 18 U 1491/19 P)

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