Neuer Drei-Stufen-Test für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt Beauftragung durch den Gesetzgeber
          Die Rundfunkpolitik überlegt derzeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Konkretisierung ihres Angebotsauftrags mehr Flexibilität einzuräumen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass ein Verzicht auf legislatorische Beauftragung nur bei Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue oder geänderte Rundfunkprogramme zulässig ist. Überdies bedarf der Drei-Stufen-Test mit Blick auf die grundrechtlich geschützten Interessen der Beitragszahler in materiell- und organisationsrechtlicher Hinsicht einer Neuregelung.…
  
          Gersdorf, K&R 2019, 549-556
         
     
        
      
        Sehr geehrter Leser,
        
        Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
        um das Dokument der Zeitschrift 
        Kommunikation & Recht 
        zu lesen.
 
        zum Login
      
      
        Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie 
        auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
        dann können Sie die
        Zeitschrift sofort freischalten.
      
      
        Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht,
        um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
        Abonnement abschließen.