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K&R 2020, 621
BGH 
Reformistischer Aufbruch II: Voraussetzungen für Berichterstattung über Tagesereignisse (Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15)

a) Das Eingreifen der Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG setzt nicht voraus, dass es dem Berichterstatter unmöglich oder unzumutbar war, vor der Berichterstattung die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen (Aufgabe von BGH, Urt. v. 17. 12. 2015 – I ZR 69/14, [K&R 2016, 265 ff. =] GRUR 2016, 368 Rn. 16 – Exklusivinterview).

BGH, K&R 2020, 621-625 (Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15)

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