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K&R 2025, 510
OLG Köln 
Schadensersatz bei unberechtigtem Vertrieb von Dombildern (Urteil vom 23.05.2025, 6 U 61/24)

Werden Lichtbilder eines Bauwerks, die von dem betreffenden Grundstück aus aufgenommen worden sind, ohne die erforderliche Gestattung des Grundstückseigentümers verwertet, richtet sich die Berechnung des Schadens des Grundstückseigentümers nach den im Urheberrecht geltenden Grundsätzen der dreifachen Schadensberechnung (Fortführung von BGH, GRUR 2011, 323 – Preußische Schlösser und Gärten).

OLG Köln, K&R 2025, 510 (Urteil vom 23.05.2025, 6 U 61/24)

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