Social-Media-Nutzungsbedingungen dürfen Accountsperrung bei Hassnachrichten enthalten (Beschluss vom 15.09.2020, 29 U 6/20)
          Das für die Feststellung eines Rechtsverhältnisses notwendige rechtliche Interesse i. S. d. § 256 Abs. 1 ZPO lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass eine in der Vergangenheit getroffene Maßnahme (hier: Sperre eines Nutzerkontos auf einer Social-Media-Plattform) gegenwärtige tatsächliche Folgen hatte (hier: die Speicherung eines Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen im Datenbestand des Social-Media-Betreibers). …
  
          OLG Hamm, K&R 2020, 841-846 (Beschluss vom 15.09.2020, 29 U 6/20)
         
     
        
      
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